Sichern Sie jetzt Ihre Baufinanzierung ab – damit Ihr Wohntraum immer traumhaft bleibt.

Die Immobilie ist Ihr großer Traum und die Baufinanzierung eine der größten Entscheidungen Ihres Lebens. Da gilt es, Ihren Traum vor Schicksalsschlägen wie einer längeren Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit), schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu schützen, damit die Finanzierung nicht ins Wanken gerät.

Wussten Sie schon? SpardaBaufiProtect lässt sich auch für Anschlussfinanzierungen, Umbau-, Modernisierungs- und Sanierumgsmaßnahmen abschließen. So leben Sie Ihren Traum mit Sicherheit.

Versorgungslücke berechnen

Störer: Keine Gesundheitsprüfung & keine Fragen zu Vorerkrankungen!
Pärchen beim Einzug neuer Immobilie

Was ist eine Versorgungslücke?

Mut zur Lücke? Lieber nicht!

Ihre Baufinanzierung begleitet Sie in der Regel über einen langen Zeitraum Ihres Lebens. In dieser Zeit gibt es viele Risiken, die den Fortbestand der Zahlung oder Ihrer Immobilie beeinflussen, belasten, ja gefährden können. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, mindert sich Ihr monatliches Einkommen – beispielsweise durch eine längere Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit), eine schwere Krankheit oder eine Arbeitslosigkeit. Die Versorgungslücke sagt aus, wie groß die in einem solchen Fall entstehende finanzielle Einkommenslücke ist. Mit SpardaBaufiProtect können Sie Ihren Verpflichtungen auch dann nachkommen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.

Durchschnittliche Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit

Wer arbeitsunfähig wird, verfügt im Durchschnitt
nur noch über 79 % des vorherigen Einkommens.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bleiben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern durchschnittlich nur 60 % vom letzten Gehalt.

Gesetzliche Leistung

Einkommenslücke

Wie viel Schutz benötigen Sie?

Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke

Wer sich Gedanken über seine Baufinanzierung macht, ist gut beraten, hierbei nicht nur auf den Zinssatz zu schauen. Bei der größten Investition des Lebens ist die Absicherung des Darlehens ebenso essenziell.

3.500
0 € 10.000 €

Wie häufig treten finanzierungsgefährdende Risiken ein?

Überschuldung – leider kein Einzelfall

Tsd.

Arbeitslosmeldungen pro Monat

%

aller Überschuldungen werden durch Arbeitslosigkeit, Krankheit (inkl. Sucht + Unfall) ausgelöst

Tsd.

Sterbefälle von Menschen unter 65 Jahren in 2020

%

Todesfälle in 2020 aufgrund von Kreislauferkrankungen

Welche Risiken sind abgedeckt?

Alle Leistungsbausteine im Überblick

Risiko Arbeitsunfaehigkeit (gelber Schein)
Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Ob bei einem Unfall oder einer längeren Erkrankung – bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie monatlich die vereinbarte versicherte Rate. Und Sie können in den eigenen vier Wänden in Ruhe gesund werden.

Risiko Todesfall
Todesfall

Todesfall

Im Falle eines solchen besonders schlimmen Schicksalsschlags ist die Absicherung Ihrer Familie und Ihres Eigentums besonders wichtig. SpardaBaufiProtect schützt beides. Die Absicherung leistet im Sterbefall die vereinbarte Versicherungssumme, die bis zu 200.000 Euro betragen kann, sodass Ihren Liebsten in dieser schwierigen Zeit eine Sorge weniger haben.

Risiko schwere Krankheit
Schwere Krankheit

Schwere Krankheit

Bei Eintritt einer schweren Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multipler Sklerose oder anderen dauerhaften Beeinträchtigungen, die eine Einstufung in den Pflegegrad 2 (oder höher) zur Folge haben, erhalten Sie durch SpardaBaufiProtect eine Soforthilfe in Höhe von einmalig 20.000 Euro.

Risiko unverschuldete Arbeitslosigkeit
Unverschuldete Arbeitslosigkeit

Unverschuldete Arbeitslosigkeit

Auch der Verlust des Arbeitsplatzes hat meist einschneidende Auswirkungen auf Ihre finanziellen Möglichkeiten. SpardaBaufiProtect springt hier mit der im Voraus vereinbarten, monatlich versicherten Rate ein. Und Sie können sich in Ruhe nach einer neuer Beschäftigung umschauen. 

Warum treffen Sie mit SpardaBaufiProtect die richtige Wahl?

Ihre Vorteile mit SpardaBaufiProtect

Bedarfsgerechter Schutz

SpardaBaufiProtect bietet Absicherung für verschiedenste Lebenssituationen – auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Soforthilfe

Bei Eintritt einer schweren Erkrankung erhalten Sie eine sofortige Einmalzahlung in Höhe von 20.000 Euro.

Absicherung im Todesfall

SpardaBaufiProtect sichert die finanzielle Situation Ihrer Hinterbliebenen. Denn die Hinterbliebenenrente deckt nur einen Bruchteil des Einkommens ab und ist oft zeitlich begrenzt. Ihre Liebsten haben somit eine Sorge weniger.

Maximale Flexibilität

Sie können Versicherungssumme und -laufzeit frei wählen und bei Bedarf ändern. Eine zweite Darlehensnehmerin oder ein zweiter Darlehensnehmer können ebenfalls mit abgesichert werden.

Ohne Gesundheitsprüfung

Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und es werden keine Fragen zu Vorerkrankungen gestellt.

Einsetzbar bei allen Finanzierungsformen

Es sind alle wohnwirtschaftlichen Zwecke wie z. B. Kauf, Bau und Modernisierung und Anschlussfinanzierungen versicherbar.

Benötigen Sie eine kurze Zusammenfassung?

SpardaBaufiProtect schnell erklärt

Zugegeben – Versicherungsprodukte sind komplex. Oft stellt sich die Frage: Brauche ich das eigentlich wirklich? Auch wenn die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand liegt, werden die Vorteile meist unterschätzt. Schauen Sie sich gerne unser Erklärvideo an, welches Ihnen alles Wichtige noch einmal zusammenfasst.

Haben Sie noch eine offene Frage?

Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen

Ob Sie bauen, kaufen oder modernisieren – mit der Sparda-Bank haben Sie einen ausgezeichneten Finanzierungspartner an Ihrer Seite. Dennoch: Fast immer bleibt die Immobilie die größte Einzelinvestition Ihres Lebens. SpardaBaufiProtect bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, Ihre Baufinanzierung flexibel abzusichern: Schützen Sie sich, Ihre Familie und Ihr Wohneigentum mit einer bedarfsgerechten Absicherung.

Sie können sich gegen die finanziellen Folgen von Tod, unverschuldeter Arbeitslosigkeit (Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit), Arbeitsunfähigkeit infolge einer längeren Krankheit oder eines Unfalls und Schwerer Krankheit absichern.

Und das beste ist: Alle diese Bausteine können Sie individuell miteinander kombieren – so wie es am Besten zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt!

Versicherungsschutz wird gewährt, wenn Sie bei Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet und das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Versicherbar sind Sie als natürliche Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland – auch in Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, z.B. eines Gewerbes oder freien Berufes als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma oder als im Handelsregister eingetragene geschäftsführende alleingesellschafte Person einer Einpersonengesellschaft.

Eine Wartezeit ist der Zeitraum, für den kein Versicherungsschutz besteht und für den Sie damit keinen Leistungsanspruch geltend machen können. Sie beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum. Für die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Soforthilfe bei Schwerer Krankheit beträgt sie drei Monate. Sie entfällt bei einem unfallbedingten Todesfall oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Eine Karenzzeit ist eine leistungsfreie Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls, für die Sie keinen Leistungsanspruch geltend machen können. Karenzzeiten gibt es lediglich bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Für alle anderen Risiken besteht keine Karenzzeit.

Karenzzeit bei Arbeitslosigkeit:

Für das Risiko Arbeitslosigkeit beträgt die Karenzzeit einen Monat. Bei einer kurzen Arbeitslosigkeit entstehen zumeist keine größeren finanziellen Probleme mit dem Darlehen, da schon bald wieder ein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht. Auch eine mögliche Abfindung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kann helfen, diesen Zeitraum zu überbrücken. Finanzielle Engpässe ergeben sich in der Regel erst bei einer längerfristigen Arbeitslosigkeit.

Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit:

Für das Risiko Arbeitsunfähigkeit beträgt die Karenzzeit 42 Tage. In den ersten sechs Wochen (42 Tagen) nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer noch die Lohnfortzahlung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Daher entstehen in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen. Schwierig wird es erst, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung endet und nur noch Krankengeld gezahlt wird. Genau zu diesem Zeitpunkt endet die Karenzzeit und der Leistungsanspruch setzt zur nächsten Ratenfälligkeit ein.

Die Versicherungssumme für den Todesfall können Sie ab 20.000 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro und bis zu 125 % des Darlehensbetrages frei wählen. Für die Absicherung der Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit können Sie eine versicherte Rate bis zu 2.000 Euro, max. aber 125 % der monatlichen Darlehensrate wählen.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit:

SpardaBaufiProtect zahlt Ihnen im Krankheitsfall – nach Ablauf der Karenzzeit von 42 Tagen zur nächsten Ratenfälligkeit des Darlehens – die monatliche Versicherungssumme. Diese erhalten Sie dann für die Restdauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, ggf. bis zum Ende der gewählten Versicherungsdauer, längstens für 36 Monate. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitsunfähigkeit sind innerhalb der Versicherungsdauer möglich.

Leistungen bei Arbeitslosigkeit:

SpardaBaufiProtect zahlt Ihnen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Karenzzeit von einem Monat für bis zu 24 Monate je Versicherungsfall die monatliche Versicherungssumme. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind innerhalb der Versicherungsdauer möglich.

Leistung im Todesfall:

SpardaBaufiProtect zahlt im Todesfall die vereinbarte gleichbleibende Versicherungssumme. Ihren Liebsten bleibt das eigene Zuhause erhalten.

Leistung bei Schwerer Krankheit:

Bei Eintritt einer Schweren Krankheit erhalten Sie durch SpardaBaufiProtect eine Einmalleistung in Höhe von 20.000 Euro.

Die Versicherungsdauer können Sie zwischen drei und 15 Jahren frei wählen. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf der gewählten Versicherungslaufzeit, spätestens nach 15 Jahren.

Es gibt keine Gesundheitsprüfung oder Fragen zu Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss.

Ihr Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten und nach Eingang des Einmalbeitrages bei den Versicherern. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Unterzeichnung des Versicherungsantrages zu dem im Versicherungsantrag genannten Datum des Versicherungsbeginns. Der vereinbarte Versicherungsbeginn darf maximal 36 Monate nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages liegen.

Tod:

Der Tod der versicherten Person ist der Versicherung von den Hinterbliebenen unverzüglich anzuzeigen.

Arbeitsunfähigkeit:

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Unverschuldete Arbeitslosigkeit:

Ihre Arbeitslosigkeit (bzw. die der versicherten Person) muss ohne eigenes Verschulden eingetreten sein. Leistungsvoraussetzung ist zudem eine entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit und damit eine aktive Stellensuche. Sie waren mindestens sechs Monate ununterbrochen bei Ihrer letzten Arbeitgeberin oder Ihrem letzten Arbeitgeber mit einer Wochenarbeitszeit von nicht weniger als 15 Stunden sozialversicherungspflichtig angestellt. Auch als befristet angestelle Arbeitnehmerin oder befristet angestellter Arbeitnehmer sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versicherbar. Die Versicherungsleistung ist hierbei auf die Dauer der Befristung begrenzt.

Arbeitslosigkeit von Selbstständigen:

Die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit muss aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Darüber hinaus haben Sie Ihr Gewerbe abgemeldet, bemühen sich aktiv um Arbeit und üben keine weitere berufliche Tätigkeit aus. Näheres ist in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen geregelt.

Schwere Krankheit:

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist die erstmalige Diagnose einer schweren Krankheit. Im Sinne der Versicherungsbedingungen gehören dazu Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose und Beeinträchtigungen, die eine Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher zur Folge haben. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist.

Ja, auch wenn Sie im Ausland arbeiten, können Sie einen Versicherungsanspruch geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in Deutschland Ihren ständigen Wohnsitz haben und dort Arbeitslosengeld beziehen.

Nach der Meldung des Schadensfalls setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und fordern die benötigten Unterlagen bei Ihnen an.

Ihren Schadensfall können Sie per E-Mail an die devk-leistung(at)creditlife.net oder telefonisch unter 02131-2010 7255 an uns melden.

Mit SpardaBaufiProtect können Sie alle wohnwirtschaftlichen Zwecke wie z. B. den Kauf, den Neubau und die Modernisierung Ihrer Wohnimmobilie versichern. Mit SpardaBaufiProtect können Sie auch teilgewerbliche & vermietete Objekte versichern.

Viele Baufinanzierungen werden von einem Paar gemeinsam getragen, da die Berücksichtigung eines höheren Gesamteinkommens in der Regel zu einer besseren Bewertung der Baufinanzierung führt. Daher ist es sinnvoll, dass sich beide darlehensnehmenden Personen entsprechend absichern. 

Ja, mit SpardaBaufiProtect können sie auch teilgewerblich genutzte & vermietete Objekte absichern. Diese Möglichkeit besteht bei vielen anderen Baufinanzierungsabsicherungen oftmals nicht.

SpardaBaufiProtect ist so flexibel, dass auch Absicherungen in unterschiedlichen Höhen möglich sind.

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